Initiative i1655: Nicht Aufnahme in die Satzung
 Ja: 51 (86%) · Enthaltung: 14 · Nein: 8 (14%) · Angenommen
Diese Initiative
 
 
52(28+24)14(10+4)
 
 
Unvereinbarkeiten
Letzter Entwurf vom 13.12.2012 um 12:49 Uhr · Quelltext

Zu diesem Thema soll keine Änderung der Satzung vorgenommen werden.

Begründung

Die Begründung bezieht sich auf i1163: Unvereinbarkeiten.

Mitgliedschaft bei Bezirks- und Stadtgeneralversammlungen ist ausgeschlossen

Das ist die Liste aller Organe laut § 5. (1), in Fett sind die als unvereinbar (nicht von der Unvereinbarkeit ausgenommen) bezeichnet werden:
„(1) Organe der Partei sind: Bundesgeneralversammlung (BGV), Bundesvorstand (BV), Länderrat (LR), Erweiterter Bundesvorstand (EBV), Bundesgeschäftsführung (BGF), Schiedsgericht (SG), Landesparteitage (LPTs), Landesgeschäftsführungen (LGFs), Rechnungsprüfung (RP), Landesvorstände (LVs), ferner bei Bestehen der jeweiligen Einheiten im jeweiligen Bereich Bezirks- und Stadtgeneralversammlungen (BezGVs und StGVs) sowie Bezirks- und Stadtgeschäftsführungen (BezGFs und StGFs).“
Das heißt BezGVs und StGVs sind nicht explizit ausgenommen.

Mitgliedschaft bei anderen Parteien ist schon ausreichend in § 4. (4) geregelt

„(4) Die Mitgliedschaft ist für Personen ausgeschlossen, die politischen Parteien oder Gruppierung angehören, deren Ziele oder Grundsätze denen der Piratenpartei zuwiderlaufen. Ferner kann ein vorheriger Ausschluss ein Grund für Nichtaufnahme sein.“
Auch wenn i1427: Nichtaufnahme von Mitgliedern (nur unter klaren Umständen - nicht auf Verdacht oder Bauchgefühl) durch geht, bleibt es geregelt:
„(4) Gründe für eine mögliche Verweigerung der Mitgliedschaft sind ausschließlich: Zugehörigkeit zu politischen Parteien oder Gruppierungen, deren Ziele oder Grundsätze denen der Piratenpartei zuwiderlaufen; ein vorheriger Parteiausschluss; begründete Zweifel daran, dass die Person den Mitgliedschaftsantrag selbst gestellt hat. Die Mitgliedschaft kann in diesen Fällen verweigert werden; die Entscheidung muss dem Mitgliedschaftsantragsteller schriftlich begründet sowie zusätzlich anonymisiert veröffentlicht werden.“

Es wäre sinnvoller Transparenz zu verlangen, als Mitgliedschaften zu Bürgerinitiativen zu verbieten (oder zu erschweren)

„Ich halte es für sinnvoll, wenn jedes zu wählende Organ VOR der Wahl seine Mitgliedschaften in Bürgerinitiativen angibt.
Sofern eine Initiative nicht den Grundidealen der Piraten widerspricht sollte die Mitgliedschaft und das Ehrenamtliche Engagement unterstützt anstatt bekämpft und bürokratisch erschwert werden.“

Mitgliederversammlung soll es selbst entscheiden können

„Wenn eine Mitgliederversammlung jemanden in ein Organ erhebt, der bereits in einer anderen Partei ein Amt innehat, sollte diese das können, auch wenn es mir nicht unbedingt persönlich gefällt.

Wenn die MV davon vorher nichts wusste, gibt es den Misstrauensantrag, der schon allein dadurch gerechtfertigt wäre, dass der Kandidat so etwas verschwiegen hätte.“

Nicht sachliche Gleichbehandlung von Parteien, Bürgerinitiativen und Interessensvertretungen der Dienstgeber und -nehmer

Die Piratenpartei Österreichs sollte andere Gruppen sachlich nach deren Zielen und Grundsätzen beurteilen und nicht nach deren formalen Strukturen. Es könnten auch Interessensvertretungen der Dienstgeber und -nehmer zuwiderlaufende Ziele haben oder andere Parteien genau gleiche oder ähnliche Ziele wie wir haben.

Selbst- bzw eigenständiger Wahlantritt wird in Thema #739 geregelt werden