Initiative i1603: Wahlperiode - Wahl für 2 Jahre
 Ja: 10 (29%) · Enthaltung: 11 · Nein: 24 (71%) · Nicht angenommen (Rang 4)
Diese Initiative
 
 
6(5+1)34(21+13)
 
 
Wahlperiode - nicht "erste GV eines Jahres", sondern "Wahl für 1 Jahr"
Diese Initiative
 
 
13(10+3)29(18+11)
 
 
Status Quo
Diese Initiative
 
 
15(6+9)22(18+4)
 
 
Änderung von §5(5) der Bundessatzung - Änderung der Wahlperiode
Letzter Entwurf vom 07.12.2012 um 11:06 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (3)

Die Satzung und Bundesgeschäftsordnung mögen wie folgt angepasst werden:

Alter Text

Satzung §5

(4) BV, BGF, SG und RP werden von der BGV für eine Wahlperiode gewählt und bleiben jedenfalls bis zu einer gültigen Neuwahl iS dieser Satzung bestehen.
(5) Eine Wahlperiode dauert jeweils von der ersten Generalversammlung eines Geschäftsjahres bis zur ersten des folgenden Geschäftsjahres.

BGO §6

(1) Ist ein Mitglied eines Organs länger als 1 Monat unentschuldigt abwesend oder tritt es mit Begründung zurück so ist Ersatz zu berufen, das Mitglied hat während der Wahlperiode kein Recht auf Wiedereinsetzung. Ebenso ist bei Parteiausschluss eines Mitglieds eines Organs Ersatz zu berufen.
 

Neuer Text

Satzung §5

(4) BV, BGF, SG und RP werden von der BGV für zwei Jahre gewählt und bleiben jedenfalls bis zu einer gültigen Neuwahl iS dieser Satzung bestehen. Auf einer BGV während der Amtszeit eines Organs können gegebenenfalls Nachrücker Kandidaten gewählt werdne.

BGO §6

(1) Ist ein Mitglied eines Organs länger als 1 Monat unentschuldigt abwesend oder tritt es mit Begründung zurück so ist Ersatz zu berufen, das Mitglied hat während der aktuellen Amtszeit des Organs kein Recht auf Wiedereinsetzung. Ebenso ist bei Parteiausschluss eines Mitglieds eines Organs Ersatz zu berufen.

Begründung

Organe sollen einfach für zwei Jahre gewählt werden. Bricht ein Organ nach einer kürzeren Zeit zusammen und es gibt die Möglichkeit oder die Notwendigkeit auf einer BGV neu zu wählen, dann soll dies ehestmöglich erfolgen. Das neu gewählte Organ besteht dann ebenfalls wieder für zwei Jahre

So könnten sich auf Dauer die Wahlen der Organe voneinander entkoppeln, was sowieso gut wäre, da damit ein Erfahrungsverlust vermieden wird, wenn sich wie bei der letzten BGV fast alle Posten neu besetzen und somit keinerlei Kontinuität gegeben ist. eine BGF könnte einen frischen BV beim Einstieg begleiten (und umgekehrt). Auch die Übergabe der Rechte von zB Mitgliederverwaltung, Kontoverwaltung, Presseverteilern und ähnlichem könnte dann ein für diese BGV weiterbestehendes Organ übernehmen, wodurch ebenfalls Reibungsverluste beim Wechsel der Organmitglieder vermieden wird.

Änderung der BGO nur um Referenz auf Wahlperiode zu tilgen.

2 Jahre deshalb, weil es irgendwo auf Verteilern diskutiert wurde und man das ja gleich hier einbringen kann, falls es Unterstützer findet. Eine längere Wahlperiode würde auch BGVen weiter entlasten, um viel Zeit für Thematik zu haben, und nicht nur unbedingt Programmanträge, sondern sogar erstmalig auch Programm zu erarbeiten, oder die BGV ähnlich eines barcamps aufzuziehen.