Initiative i1600: GOÄ15 Regeln für Beschlüsse definieren
 Ja: 10 (100%) · Enthaltung: 1 · Nein: 0 · Angenommen
Letzter Entwurf vom 06.12.2012 um 17:15 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Diese LQFB-Initiative ist als Meinungsbild für den LPT gedacht und wird erst am 12.1.2013 zur gültigen Abstimmung vorgebracht.

Antrag

Der LPT möge folgende Änderungen an der LGO beschließen:

Folgender Punkt soll bei §4 "Sitzungen, Anträge, Abstimmungen" hinzugefügt werden:

(7) Beschlüsse
(7.1) Beschlüsse von ELV, Landesvorstand und Landesgeschäftsführung sind nur gültig, wenn sie auf einer mindestens 120 Stunden vorher einberufenen Sitzung abgestimmt und protokolliert oder mittels Umlaufbeschluss in einer für jeden einsehbaren Plattform laut §4-7.2 LGO gefasst wurden.
(7.2) Für Umlaufbeschlüsse ist die Redmine-Instanz der Piratenpartei Österreichs zu verwenden.

Begründung

Festlegen einer Einberufungsfrist von 5 Tagen; Definieren von Redmine als Beschluss-Plattform.
Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit soll dadurch gewährleistet werden.