Initiative i1564: GOÄ07.2 Änderungen: Stellvertretung LR + Unvereinbarkeit streichen
 Ja: 7 (100%) · Enthaltung: 3 · Nein: 0 · Angenommen
Letzter Entwurf vom 03.12.2012 um 14:41 Uhr · Quelltext

Diese LQFB-Initiative ist als Meinungsbild für den LPT gedacht und wird erst am 12.1.2012 zur gültigen Abstimmung vorgebracht.

Antrag

Der LPT möge folgende Änderungen an der LGO beschließen:

Folgender Punkte der LGO wird gestrichen §3 - (5.3):

„(5.3)Der Abgesandte kann kein Landesvorstand sein, außer es wird kein Abgesandter berufen, dann gilt die Regelung des §9(5) der BGO.“

und ersetzt durch:
„(5.3) Der Abgesandte zum Länderrat kann für einzelne Sitzungen im EBV oder im LR einen Stellvertreter bestimmen oder das Recht einen Vertreter zu bestimmen an den LV delegieren.“
 

Begründung

Unvereinbarkeit streichen. Durch die Unvereinbarkeit entstehen mehr Nachteile für die LO als Vorteile. Ein LR kann trotzdem weiterhin extra gewählt werden, es wird aber nicht ausgeschlossen, dass ein LV die LO im Bund vertritt.