| Diese Initiative | 25 | (14+11) |  | 38 | (16+22) | Status Quo | 
Initiative i1511: SGO: entfernen der Betroffenheit für Beschlussanfechtung
 Ja: 26 (43%) · Enthaltung: 10 · Nein: 35 (57%) · Nicht angenommen (Rang 2)
Antrag
Änderung von §5.2 (1) Bundesschiedsgerichtsordnung von bisher:
(1) Parteimitglieder können sie betreffende Parteibeschlüsse anfechten. Die Betroffenheit eines Parteimitglieds beurteilt das Schiedsgericht. Programmentschlüsse sind inhaltlich nicht anfechtbar.
in:
(1) Parteimitglieder können Parteibeschlüsse anfechten. Programmbeschlüsse sind inhaltlich nicht anfechtbar.
 
Begründung
Die zwingende Betroffenheit verdammt Mitglieder dazu, wenn sie innerhalb der Partei Unrecht bemerken, von dem sie selbst nicht betroffen sind, tatenlos zusehen zu müssen. Missstände müssen aufgedeckt und behoben werden, auch wenn man nicht selbst betroffen ist.
 Suchen
Suchen Login
Login Nützliche Links
Nützliche Links Sprache wählen
Sprache wählen Neuste Abstimmungsergebnisse
Neuste Abstimmungsergebnisse Abgestimmt durch Vollmacht
Abgestimmt durch Vollmacht Noch nicht abgestimmt
Noch nicht abgestimmt
 Stimmzettel und Auszählung
Stimmzettel und Auszählung Diskussion zum Thema
Diskussion zum Thema

 Quelltext
Quelltext Zeige alle Versionen (2)
Zeige alle Versionen (2) 1 Änderungswunsch anzeigen
1 Änderungswunsch anzeigen