Initiative i1511: SGO: entfernen der Betroffenheit für Beschlussanfechtung
 Ja: 26 (43%) · Enthaltung: 10 · Nein: 35 (57%) · Nicht angenommen (Rang 2)
Diese Initiative
 
 
25(14+11)38(16+22)
 
 
Status Quo
Letzter Entwurf vom 27.11.2012 um 22:31 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Antrag

Änderung von §5.2 (1) Bundesschiedsgerichtsordnung von bisher:
(1) Parteimitglieder können sie betreffende Parteibeschlüsse anfechten. Die Betroffenheit eines Parteimitglieds beurteilt das Schiedsgericht. Programmentschlüsse sind inhaltlich nicht anfechtbar.

in:
(1) Parteimitglieder können Parteibeschlüsse anfechten. Programmbeschlüsse sind inhaltlich nicht anfechtbar.
 

Begründung

Die zwingende Betroffenheit verdammt Mitglieder dazu, wenn sie innerhalb der Partei Unrecht bemerken, von dem sie selbst nicht betroffen sind, tatenlos zusehen zu müssen. Missstände müssen aufgedeckt und behoben werden, auch wenn man nicht selbst betroffen ist.