Initiative i1508: Alternative Formulierung „sofern dieser nicht in einer Wahlkooperation erfolgt“
 Ja: 29 (72%) · Enthaltung: 20 · Nein: 11 (28%) · Angenommen
Diese Initiative
 
 
33(11+22)19(16+3)
 
 
Keine Änderung (i1498 abstimmen)
Diese Initiative
 
 
27(10+17)17(10+7)
 
 
Alternative Formulierung „sofern dieser nicht in einer Wahlkooperation erfolgt“ + kommunale Wahlkooperation erlauben
Diese Initiative
 
 
28(10+18)20(12+8)
 
 
Änderung § 9/6/3 BGO
Letzter Entwurf vom 27.11.2012 um 10:43 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Die Bundesgeschäftsordnung soll in § 9 (6) Ziffer 3 wie folgt geändert werden:

Alter Text

(6) Jede LO hat die folgenden Rechte:

3. selbsttätiger Wahlantritt,

Neuer Text

(6) Jede LO hat die folgenden Rechte:

3. selbsttätiger Wahlantritt (sofern dieser nicht in einer Wahlkooperation erfolgt)

Begründung

Der andere Text erschien mir nicht eindeutig genug.

Antworten auf Anregungen

  • „wahlkooperationen nicht satzungsmäßig ausschließen“: Das wird ja nicht ausgeschlossen – nur das *Recht* auf einen selbsttätigen Antritt hat eine LO nur ohne Wahlkooperation, das verbietet ja mit expliziter Legitimation nicht eine solche.