Initiative i1491: Beibehaltung der Umlaufbeschlüsse
 Ja: 5 (38%) · Enthaltung: 0 · Nein: 8 (62%) · Nicht angenommen (Rang 2)
Letzter Entwurf vom 22.11.2012 um 22:20 Uhr · Quelltext

§7 soll, wie folgt erweitert werden:

(11) Beschlüsse dürfen in jedem Organ und durch jeden zu jeder Zeit gefasst werden, es bedarf hierzu keiner Sitzung. Bei keiner Sitzung ist die Grundgesamtmenge (z.B.: für eine Mehrheit) jedoch die Anzahl der Stimmberechtigten.Bei einem Organ sind dies die Organ-mitglieder, bei der Basis, die stimmberechtigten Basismitglieder.

Begründung:
Alle anstehenden möglichen Entscheidungen vorab in einer Ordnung zu definieren und vorauszusehen ist uns nicht möglich. Nicht nur Außenvertretungen, sondern z.B.Presseaussendungen, Genehmigungen von Ortsorganisationen, Flyerbestellungen wurden in der Vergangenheit per Umlaufbeschluss erledigt. Es kann Entscheidungen geben, die wir jetzt nicht kennen undrasch getroffen werden müssen. Nicht jede Entscheidung kann 1 od.2 Wochen auf den Ausgang einer Sitzung warten kann, vor allem sind möglicherweise nicht alle Teilnehmer in der Sitzung verfügbar.

Aber z.B. auch Beschlüsse, wie z.B. das Einberufen eines LPT durch Basismitglieder (!!!!) darf nicht durch eine Ordnung nur in Sitzungen geschehen dürfen. Basismitglieder haben keine Kenntnis aller email Adressen der Niederösterreicher, können daher nicht alle zu einer Sitzung einladen, damit wird die Basis-entscheidung ohne LPT damit defacto verboten.

Umlaufbeschlüsse für das Abwarten bis zur Sitzung abzuschaffen führt zu Selbstblockade während dieser Zeit. Nicht einmal Großparteien sind so lahm. Bitte unterstützt die Möglichkeit des weiterhin vorhandenen Umlaufbeschlußes wie gehabt.