Initiative i1474: Änderung der BGO § 2.1 Mitgliedschaft / Herausnahme Zwangsangabe Geschlecht
 Ja: 41 (61%) · Enthaltung: 12 · Nein: 26 (39%) · Nicht angenommen (Rang 2)
Letzter Entwurf vom 01.12.2012 um 18:09 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (12)

Der Wortlaut im folgenden Passus des BGO § 2. Mitgliedschaft soll wie folgt geändert werden:

Alt:

(1) Mitglieder sind zur Angabe korrekter und vollständiger Personendaten verpflichtet. Mindestens anzugeben sind Vor- und Familienname, Geschlecht, Anschrift sowie das Geburtsdatum. Änderungen von Name oder Adresse sind unverzüglich mitzuteilen.

Neu:

(1) Mitglieder sind zur Angabe korrekter und vollständiger Personendaten verpflichtet. Mindestens anzugeben sind Vor- und Familienname, Anschrift, E-Mail-Adresse sowie das Geburtsdatum. Änderungen von Name oder Adresse sind unverzüglich mitzuteilen.
 

Begründung:

Eine fremdbestimmte Zuordnung zu einem Geschlecht ist abzulehnen und daher ist jede zwangsweise Erhebung dieses Merkmals in der Mitgliederdatenbank ebenfalls abzulehnen. Das heißt jedoch nicht, dass die Piratenpartei keine unterschiedlichen Geschlechter kennt. Es heißt auch nicht, dass es Meinung der Piratenpartei ist, dass es keine Unterschiede zwischen Menschen verschiedener Geschlechtsidentitäten gibt. In unserer Gesellschaft – und damit auch unserer Partei – sind viele Menschen durch die an ihr Geschlecht geknüpften Rollenbilder und Erwartungshaltungen in ihrer individuellen Freiheit und ihren Entfaltungsmöglichkeiten eingeschränkt. Die Ermöglichung der freien Entfaltung aller Menschen, egal ob weiblich, männlich, queer, inter- oder transsexuell oder eichhornig ist jedoch einer der Grundwerte der Piratenpartei.
Daher sollte es jedem selbst überlassen werden welchem oder ob die Person sich überhaupt einem Geschlecht zugehörig fühlen will.

Anregungen

Keine Zwangsstreichung des Geschlechts
Warum sollen diese Daten nicht freiwillig gespeichert werden dürfen
Beides zielt auf die freiwillige Angabe des Geschlechts (z.B: in einem Textfeld). Dies ist aber dadurch auch nicht unterbunden. Es geht im Antrag nur darum, das niemand gezwungen sein soll ein Geschlecht auszuwählen und auch nicht überhaupt eine Auswahl treffen zu müssen. Das Feld zur Eingabe kann also vorhanden sein, muss aber keine Eingabe auch erlauben. _Und standardmäßig muss es leeer sein._ Zudem habe ich das Wort "zwangsweise" in den Begründungstext eingefügt, damit klar ist, dass es nicht um das Verbot einer freiwillige Erhebung geht.
Keine Angabe von Namen in Initiativen: Sorry. Done.