Initiative i1440: Finanzordnung #2
 Ja: 1 (14%) · Enthaltung: 0 · Nein: 6 (86%) · Nicht angenommen (Rang 3)
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1(1+0)4(3+1)
 
 
Finanzordnungsabstimmung des LPT akzeptieren
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2(2+0)3(3+0)
 
 
Landesfinanzordnung
Letzter Entwurf vom 18.11.2012 um 12:52 Uhr · Quelltext

Es gibt seit 15. September einen Vorschlag zur Finanzordnung im WIKI, dieser musste nur vom Schatzmeister als gültig erklärt werden. Wir sollten die Arbeit nicht immer neu beginnen, sondern aufbauend arbeiten. Ich habe anhand Roberts Finanzornungsvorschlag und dem ursprünglichen folgenden erarbeitet und auch für den LPT beantragt. Da die LQFB Abstimmung jedoch nach dem LPT fertig sein wird, kann es passieren, dass sobald die Finanzordnung am LPT abgestimmt wurde, diese LQFB Abstimmung den Landesparteitag wenige Wochen später überstimmt. Das erscheint mir recht chaotisch.

Daher beantrage ich den Vorschlag aus der seit 15.September mit einigen Inputs aus Roberts FO hier abzustimmen. Diese Version findet sich auf: https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Datei:20121116_LO_NOE_FO_Vorschlag_3.pdf - es ist die 4.e abgespeicherte Version. Diese soll angenommen werden.

Einige Unterschiede hier aufgelistet. Sie sind vollständiger unter https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Nieder%C3%B6sterreich/LPT2012-02/Antr%C3%A4ge#Gegenantrag_Landesfinanzordnung als Tabelle aufgearbeitet, in LQFB sind Tabellen nicht möglich, es erscheint daher unübersichtlich, als Aufzählung:
 

  • Hier: Eine stufenweise Genehmigung von Budgets ist vorgesehen, unter einem Betrag von € 500,-- darf der Schatzmeister alleine genehmigen, bis € 1.000 ein Finanzrat in der GF, darüber ist eine Vorstandsgenehmigung erforderlich
  • Menodoros: Der Schatzmeister wird nur informiert. Ausgabe-beschlüsse oder Budgets fasst der Vorstand und die Bezirksvertreter. Der Schatzmeister darf nur ablehnen, wenn die Deckung nicht gegeben ist.
  • Hier: Es existiert ein Finanzrat, als Zwischenstufe wesentlicher Entscheidungen
  • Hier: Ein Rechungsprüfer ist vorgesehen
  • Menodoros: Ein Rechungsprüfer ist nicht vorgesehen (Anm.: es gibt einen Bundesrechnungsprüfer)
  • Hier: bei Mitgliedern in Unterorganisationen gehen die Bundesunterstützung und Landesbeitrag weiterhin an das Land
  • Menodoros: bei Mitgliedern in Unterorganisationen gehen der Bundesbeitrag und Landesbeitrag an das Land (Anm.: der Bundesbeitrag ging bisher nicht an das Land, nur ein Teil dessen)
  • Hier: Der LPT, sowie 2/3 der BZV, unter Zustimmung des Schatzmeisters können den Landesbeitrag ändern.
  • Menodoros: der Landesbeitrag ist nur durch FO Änderung durch einen LPT änderbar.
  • Hier: durch Mitglieder der Organisation entstandene Förderungen für die Organisation gehen vollumfänglich an die Landesorganisation
  • Menodoros: nicht geklärt
  • Hier: Spenden können zweckgebunden und an eine selbst gewählte Organisation getätigt werden
  • Menodoros: nicht geklärt
  • Hier: Sachspenden oder aufgewendete Arbeitszeiten von Mitgliedern werden mit € 0,-- bewertet müssen daher nicht aufgezeichnet werden.
  • Menodoros: nicht geklärt. Dadurch erwächst ev. eine Notwendigkeit der Aufzeichnung von Sach- und Zeitspenden, sowie Bewertung.
  • Hier: Bei Mandatserhalt sind monatlich 20% des alleinig mit dem politischen Mandat verbundenen errechneten Nettoeinkommens an die LO abzuführen
  • Menodoros: nicht geklärt.
  • Hier: rückwirkende Änderungen sind nicht möglich
  • Menodoros: rückwirkende Änderungen sind nicht möglich, aber die Ordnung tritt per 30.10. (also rückwirkend) in Kraft. (Tippfehler vermutlich...)
  • Hier: bei nicht gesetzeskonformen Aktivitäten einer Unterorganisation haftet diese hierfür
  • Menodoros: ungeklärt
  • Hier: ein Rechenschaftsbericht ist auf Verlangen für den Bund, sowie spätestens am 31.Mai, sowie am LPT vorzulegen. (Anm.: im Parteiengesetz ist ein Rechenschaftsbericht für die Gesamtpartei vorgeschrieben. Der Bundesschatzmeister soll hierdurch unterstützt werden)
  • Menodoros: ungeklärt