Diese Initiative | 22 | (18+4) | 47 | (26+21) | Erhöhung des Vorauszahlungszeitraums auf 1 Jahr und jährliche Entrichtung | |||
Diese Initiative | 34 | (28+6) | 33 | (13+20) | Erhöhung des Vorauszahlungszeitraums auf 4 Jahre und jährliche Entrichtung | |||
Diese Initiative | 32 | (26+6) | 22 | (9+13) | Änderung BGO §2 - Erhöhung des Vorauszahlungszeitraums auf 4 Jahre |
Initiative i1429: Änderung BGO §2 - Erhöhung des Vorauszahlungszeitraums auf 1 Jahr
Ja: 48 (86%) · Enthaltung: 20 · Nein: 8 (14%) · Nicht angenommen (Rang 2)
Die Bundesgeschäftsordnung möge in §2 wie folgt geändert werden:
Alter Text
(9) Mitgliedsbeiträge werden monatlich entrichtet, Vorauszahlungen sind jeweils für ein Halbjahr möglich. Bei Erhöhung des Betrages nach Zahlung gilt der Mitgliedsbeitrag für den vorausgezahlten Zeitraum weiterhin als entrichtet.
Neuer Text
(9) Mitgliedsbeiträge werden monatlich entrichtet, Vorauszahlungen sind jeweils für bis zu einem Jahr möglich. Bei Erhöhung des Betrages nach Zahlung gilt der Mitgliedsbeitrag für den vorausgezahlten Zeitraum weiterhin als entrichtet.
Begründung
Wenn für 4 Jahre im voraus bezahlt wird und der Betrag verändert sich wäre für lange Zeit eine Anpassung für dieses Mitglied nicht möglich