Initiative i1429: Änderung BGO §2 - Erhöhung des Vorauszahlungszeitraums auf 1 Jahr
 Ja: 48 (86%) · Enthaltung: 20 · Nein: 8 (14%) · Nicht angenommen (Rang 2)
Letzter Entwurf vom 18.11.2012 um 01:35 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (3)

Die Bundesgeschäftsordnung möge in §2 wie folgt geändert werden:

Alter Text

(9) Mitgliedsbeiträge werden monatlich entrichtet, Vorauszahlungen sind jeweils für ein Halbjahr möglich. Bei Erhöhung des Betrages nach Zahlung gilt der Mitgliedsbeitrag für den vorausgezahlten Zeitraum weiterhin als entrichtet.

Neuer Text

(9) Mitgliedsbeiträge werden monatlich entrichtet, Vorauszahlungen sind jeweils für bis zu einem Jahr möglich. Bei Erhöhung des Betrages nach Zahlung gilt der Mitgliedsbeitrag für den vorausgezahlten Zeitraum weiterhin als entrichtet.

Begründung

Wenn für 4 Jahre im voraus bezahlt wird und der Betrag verändert sich wäre für lange Zeit eine Anpassung für dieses Mitglied nicht möglich