Initiative i136: §11 Verankerung der Liquid-Democracy-Ordnung
Diese Initiative wurde am/um 09.08.2012 12:47:40 Uhr zurückgezogen
Letzter Entwurf vom 09.08.2012 um 12:38 Uhr · Quelltext
Die Bundesgeschäftsordnung soll in §11 wie folgt geändert werden:
Alter Text
(2) Als Abstimmungsmedium ist die LiquidFeedback-Installation der PPÖ zu verwenden.
Neuer Text
(2) Regeln zu digitalen Abstimmungen werden in der Liquid-Democracy-Ordnung festgelegt.
Begründung
Die LDO wird in der BGO verankert.