Initiative i134: Mitgliedsbeiträge auf LO Ebene
Diese Initiative wurde nicht zugelassen. Sie hat das Quorum von 5% nicht erreicht.
Letzter Entwurf vom 09.08.2012 um 03:21 Uhr · Quelltext

Ich denke auch, der Bund kann mit 70:30 nicht lange atmen, er sollte bis zu € 2,-- derzeit gehen dürfen und die Länder zusätzlich eigenständig Länderbeiträge. Hierzu:

Ich beantrage, dass
1) die Höhe eines Mindest-Mitgliedsbeiträge (dzt 2.00 Euro/Monat) ausschließlich auf der BGV beschlossen wird
2) die Organisation der Einhebung der Mitgliedsbeiträge von den LO dezentral durchgeführt wird
3) die Mitgliedsbeiträge der einer LO zugeordneten Mitglieder auf das Konto der jeweiligen LO eingezahlt werden
4) die Mitgliedsbeiträge von keiner LO zugeordneten Mitgliedern auf das Konto der BO eingezahlt wird
5) bis zur Vorlage eines Finanzplanes durch die BO (zuständig: BGF) die LO's 1 Euro/Monat und LO Mitglied an die BO überweisen (das entspricht einem vorläufigen Schlüssel von 50:50 LO:BO)
6) Nach Vorlage des Finanzplanes durch BGF ein Fixbetrag von jeder LO (abhängig von der Mitgliederzahl der jeweiligen LO) an die BO zur Deckung der geplanten Ausgaben abgeführt werden soll. Dieser von der BGF bestimmte Betrag ist jedoch maximal die Höhe des auf der BGV beschlossenen Mindest-Mitgliedsbeitrags (derzeit € 2,--).
7) Die BO nimmt in ihren Finanzplan den Budgetposten "Reserve für Unvorhersehbares/unerwartete Sonderausgaben/nicht planbar" auf.
8) Die LO's können in Eigenverantwortung (Beschluß Landesparteitag oder Äquivlent) einen Zuschlag zum Mindestbeitrag beschließen, der zu 100% in der LO bleibt. Spenden werden davon nicht berührt.
9) landesweite, interne Piratenpartei Veranstaltungen, wie LPTs oder Stammtische werden von der LO organisiert und finanziert. Sie erhalten keine Unterstützung der BO.
10) Die Piratenpartei soll keine Verbindlichkeiten eingehen, die bei sofortiger Auflösung der Partei übrig bleiben (Hoffnung auf spätere Geldflüsse aus der staatlichen Parteienfinanzierung, Merchandising, ...).
11) Werbeartikel, zB Piratenleiberl, Kaffehäferl sind maximal(!) zum doppelten Einkaufspreis abzugeben und werden der LO gutgerechnet.
12) Die BGF als gesamtverantwortlich für die Partei hat jederzeit das Recht die Finanzen der LGFs einzusehen.
13) LO's haben ihre Einnahmen und Ausgaben Rechnung auf Anfrage der BO binnen spätestens 2 Wochen bekannt zu geben.
14) Sach- oder Arbeitszeitspenden durch Piratenparteimitglieder werden mit einem Gegenwert von € 0,-- bewertet.