Diese Initiative | 24 | (14+10) | 37 | (20+17) | Änderung BGO §2 - Streichen von Sympathisant-Status |
Antrag
Änderung §2 Bundesgeschäftsordnung durch hinzufügen eines neuen Absatz:
Personen, für die ein Mitgliedsantrag eingelangt ist und aufgenommen wurden, werden bis zur Einbezahlung des 1. Mitgliedsbeitrags als Sympathisant geführt. Mitglieder, welche wegen fehlender Beitragszahlung gestrichen wurden, werden als Sympathisanten weitergeführt.
Begründung
Es ist mit unseren Zielen nicht vereinbar, dass die öffentlich genannte Zahl an Mitgliedern nicht mit der Anzahl der Mitglieder übereinstimmt, welche auf Mitgliederversammlungen herangezogen wird.
Auch die Anzahl an Sympathisanten kann werbewirksam veröffentlich werden und diese Angabe ist sowohl für Außenstehende als auch für Mitglieder verständlicher. Durch diese Regelung besteht auch die Möglichkeit mit Personen weiterhin in Kontakt zu bleiben, obwohl sie keine aktive Parteimitgliedschaft führen.