Initiative i1290: Parteiausschlüsse sollen im Laufe von drei Jahren verjähren.
Letzter Entwurf vom 03.11.2012 um 16:37 Uhr · Quelltext

Parteiausschlüsse sollen im Laufe von drei Jahren verjähren.

Begründung: drei Jahre sind ein Zeitraum, in dem man einem Menschen zubilligen muss, sich geändert zu haben. Daher sollen Parteiausschlüsse nach drei Jahren ihre Gültigkeit verlieren.