Initiative i1279: Progressive Steuern auf Erträge aus Vermögenszuwächsen und Spekulation zur Verringerung der Steuern auf Einkommen aus Arbeit
 Ja: 57 (93%) · Enthaltung: 1 · Nein: 4 (7%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 03.11.2012 um 14:26 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Der folgende Text möge an passender Stelle (Überschrift, Subüberschrift) ins Parteiprogramm aufgenommen werden:

Text

Wirtschaft und Finanzen

Steuern

Progressive Steuern auf Erträge aus Vermögenszuwächsen und Spekulation

Die Piratenpartei Österreichs tritt für eine steuerliche Entlastung der Einkommen aus Arbeit ein. Zur Erhöhung der Nettoeinkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der daraus resultierenden Stärkung des Binnenkonsums fordern wir die Einführung einer progressiven Besteuerung von Einkommen aus Vermögenszuwächsen und Spekulation. Die Erlöse aus dieser neuen Steuer werden zweckgebunden im vollen Umfang zur Senkung der Steuern und Abgaben auf Einkommen aus Arbeit verwendet.

Begründung

Seit Jahren stagnieren die Reallöhne und die kalte Progression (Nichtanpassung der Progressionsstufen an die Inflation) wird von der Politik nicht korrigiert. Es kommt dadurch zu ständig steigender Steuerlast für Einkommen aus Arbeit, während die Einkommen aus Vermögenszuwächsen und Spekulation mit einer 25% flat tax (ohne inflationsabhängige Progressionsstufen) besteuert werden.

Eine wirksame Umsetzung der Steuerprogression auf Einkommen aus Vermögenszuwächsen und Spekulation wird dadurch erreicht, indem vom Finanzamt möglichst kosteneffizient über beteiligte Finanzdienstleister, Finanzinstitute, Parteienverter oder sonst geeignete regulierte Transaktionspartner der Höchststeuersatz eingehoben wird. Die Bürgerinnen und Bürger können sich im Rahmen der jährlichen Steuererklärung die zuviel einbehaltene Steuer zurückholen. Da die Einhebung der heutigen flat tax bereits heute durch die Banken automatisiert erfolgt, ist mit keinen administrativen Mehrkosten zu rechnen. Die Banken übermitteln mit den Steuern auch eindeutige Nummern, die der Steuerpflichtige auf seiner Steuererklärung angeben kann. Es erfolgt kein Eingriff in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger, eine Aufhebung des Bankgeheimnisses ist nicht erforderlich.

Um die Einkommen aus Arbeit nachhaltig zu entlasten und die Möglichkeit der privaten Vermögensbildung wieder zu verbessern, wird diese neue Steuer zweckgewidmet und zur Reduktion der Steuerlast auf Einkommen aus Arbeit verwendet. Ziel ist es, die überschaubare Finanzierbarkeit von Krediten für einfache Bürgerinnen und Bürger wiederherzustellen und damit die Chance zur Vermögensbildung (z. B. durch Anschaffung von Wohnraum) breiter Bevölkerungsschichten wiederherzustellen. Es ist zu erwarten, dass es dabei zu einem wirtschaftlichen Wachstumsimpuls kommen wird.

Wurde als Meinungsbild unter https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/595.html 77:6:11 angenommen, kam aber zur BGV nicht dran.

Dank an Betriebsdirektor, ich stell das hier nur neu ein.