Diese Initiative | 5 | (4+1) | 5 | (2+3) | Nachrücker (LV, LGF) erhalten Stimmrecht bei angekündigter Abwesenheit oder nach Abwesenheit von 2 Sitzungen eines LV's oder LGF's | |||
Diese Initiative | 6 | (5+1) | 4 | (1+3) | Nachrücker (LV, LGF) erhalten Stimmrecht bei angekündigter Abwesenheit eines LV's oder LGF's | |||
Diese Initiative | 8 | (5+3) | 2 | (1+1) | Nachrücker (LV, LGF) erhalten Stimmrecht durch LV und LGF | |||
Diese Initiative | 6 | (5+1) | 4 | (1+3) | Nachrücker (LV, LGF) erhalten automatisch Stimmrecht bei Abwesenheit eines LV's oder LGF's | |||
Diese Initiative | 10 | (6+4) | 0 | (0+0) | Status Quo |
Initiative i1206: Nachrücker (LV, LGF) erhalten Stimmrecht durch LV oder LGF
Ja: 10 (100%) · Enthaltung: 0 · Nein: 0 · Nicht angenommen (Rang 2)
Letzter Entwurf vom 30.10.2012 um 18:53 Uhr · Quelltext
Antragstext:
Nachrückerkandidaten können bei Abwesenheit eines LV oder LGF bei angekündigten Sitzungen des LV oder LGF durch den LV oder LGF (mindestens 2 Stimmen benötigt) Stimmrecht erhalten.
Begründung:
Fuchsy ist zu Zeit im Krankenstand und kann an LV Sitzungen weder physisch noch per Mumble teilnehmen - gleiches könnte auch mit einem LGF passieren
Diese Regelung würde die Nachrückerkandidaten durch Beschluss des LV oder LGF zu einem interimistischen LV machen - bis der "ordentliche" LV, LGF wieder anwesend ist.
Natürlich würden auch zwei LV ausreichen um Entscheidungen zu treffen - dies wäre aber eine gute Möglichkeit gleich die Nachrücker in die Prozesse einzubauen!