Diese Initiative | 6 | (6+0) | 66 | (36+30) | Aufnahme durch die BGF / Vetorecht für BV | |||
Diese Initiative | 18 | (9+9) | 40 | (20+20) | Aufnahme der Mitglieder durch die BGF |
Initiative i1180: Aufnahme weiterhin durch BV
Ja: 10 (20%) · Enthaltung: 25 · Nein: 40 (80%) · Nicht angenommen (Rang 3)
Letzter Entwurf vom 30.10.2012 um 08:56 Uhr · Quelltext
Antrag
§4 Absatz 3 der Satzung soll nicht geändert werden.
Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt weiterhin durch den BV.
Begründung
Die politische Verantwortung liegt beim BV, somit muss dieser auch etwa für die Überprüfung von §4 Absatz 4 (Ausschlussgründe vom Beitritt) verantwortlich sein.
Die Aufnahme neuer Mitglieder ist damit eine politische und keine organisatorische Entscheidung.