aktuelle lage: wollte zwei anregungen für eine ini erstellen, habe dann festgestellt, dass die ini im bereich der LO Wien war.
wir wollen weiters auch parteiexternen personen die möglichkeit geben, inis einzubringen. dies soll - bisherigen vorstellungen zufolge - durch die TF LQFB erfolgen. wenn das nun ein pirat im namen der TF LQFB macht, verfälscht das dennoch die statistik.
es wird daher zur behebung der probleme folgender lösungsvorlachlag eingebracht:
*) ein system-account wird erstellt.
*) dieser system-account erhält die berechtigung, auf bundesebene, sowie auf allen LO-ebenen, sowie auf allen ggf. später zu erstellenden unterebenen initiativen und anregungen zu initiativen zu erstellen.
*) dieser system-account hat nicht die berechtigung, abzustimmen.
*) dieser system-account hat nicht die berechtigung, delegationen zu empfangen.
*) dieser system-account hat nicht die berechtigung, selbst zu delegieren.
*) zum einbringen von initiativen bzw. anregungen ist es notwendig, sich gegenüber der PPÖ mit einer e-m@il-adresse zu verifizieren. dies soll spammer verhindern.
*) es wird im laufe der zeit ein web-frontend auf unserer homepage erstellt, über das man zu den themenbereichen / themen / initiativen navigieren kann, um dort die initiativen / anregungen einzubringen.
*) bis zur erstellung des webfrontends übernimmt die TF LQFB diese aufgabe.
*) initiativen und anregungen von regulären parteimitgliedern in anderen LOen werden sofort freigeschaltet.
*) initiativen und anregungen von externen personen werden sofort freigeschaltet, sofern diese personen eine vertrauenswürdigkeitsgrenze (zu bestimmen durch die BGF) überschritten haben. dies könnten beispielsweise fünf aktionen (initiativen und / oder anregungen) sein, die manuell freigeschaltet wurden.
*) initiativen und anregungen von externen personen werden durch die TF LQFB freigeschaltet, sofern die vertrauenswürdigkeitsgrenze noch nicht erreicht wurde.
*) initiativen und anregungen von externen personen, die durch die TF LQFB nicht freigeschaltet werden (weil sie z.b. beleidigende, oder gesetzwidirge inhalte haben, oder spam sind) werden der BGF zur nachkontrolle übergeben.
*) initiativen und anregungen von externen personen werden durch die BGF freigeschaltet, wenn sich die bedenken der TF LQFB als unbegründet herausstellen.
*) bei initiativen und anregungen wird die e-m@il-adresse der jeweiligen externen person bzw. der nick und die LO bei piraten, sowie ein hinweis auf den system-account angezeigt.
*) piraten können initiativen und anrgegungen via system-account nicht in bereichen einbringen, in denen sie selbst die rechte dazu haben.
zu bedenken is dabei, dass das ändern von durch den system-account eingebrachten inis aufgrund von anregungen derzeit eine (zumindest aus meiner sicht) technische hürde darstellt. wie das gehandhabt wird, muss unabhängig davon geklärt werden. - dank an verr für den hinweis.
CU TOM