§ 3 Absatz 6 möge in der Satzung verändert werden.

Alter Text

(6) Bei Wechsel der LO, Wahlkörper etc. wird das aktive Wahlrecht auf dieser und untergeordneten Ebenen für 3 Monate ausgesetzt. Das passive Wahlrecht kann voll ausgeübt werden.

Neuer Text

(6) Bei Wechsel der LO, Wahlkörper etc. wird das Stimmrecht und das aktive Wahlrecht auf Mitgliederversammlungen und in Abstimmungstools auf dieser und untergeordneten Ebenen für die Dauer von 4 Wochen ausgesetzt. Das passive Wahlrecht kann voll ausgeübt werden.

Begründung

Diese Änderung stellt den Status klar: Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen sind damit ausgeschlossen, für den gleichen Zeitraum den die BGO für Neumitglieder für die BGV vorschreibt. So sollen zu schnelle Wechsel verhindert werden.