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Antrag
Liquid-Democracy-Ordnung: §3. Regelwerke
- Grundsatzprogrammantrag zur Mitgliederversammlung
- Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms zur Vorlage bei der nächsten Mitgliederversammlung.
- Neu: ≤ 14 Tage
- Diskussion: 700 Tage
- Eingefroren: 14 Tage
- Abstimmung: 7 Tage
- Mehrheit: > 7/10
- „Quorum Thema“: ≥ 1/20
- „Quorum Initiative“: ≥ 1/20
- Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms zur Vorlage bei der nächsten Mitgliederversammlung.
- Parteiprogrammantrag zur Mitgliederversammlung
- Antrag zur Änderung des Parteiprogramms zur Vorlage bei der nächsten Mitgliederversammlung.
- Neu: ≤ 14 Tage
- Diskussion: 700 Tage
- Eingefroren: 14 Tage
- Abstimmung: 7 Tage
- Mehrheit: > 6/10
- „Quorum Thema“: ≥ 1/20
- „Quorum Initiative“: ≥ 1/20
- Antrag zur Änderung des Parteiprogramms zur Vorlage bei der nächsten Mitgliederversammlung.
- Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung
- Satzungsänderungsantrag zur Vorlage bei der nächsten Mitgliederversammlung.
- Neu: ≤ 14 Tage
- Diskussion: 700 Tage
- Eingefroren: 14 Tage
- Abstimmung: 7 Tage
- Mehrheit: > 7/10
- „Quorum Thema“: ≥ 1/20
- „Quorum Initiative“: ≥ 1/20
- Satzungsänderungsantrag zur Vorlage bei der nächsten Mitgliederversammlung.
- Geschäftsordnungsänderung und sonstige Ordnungsänderungen zur Mitgliederversammlung
- Antrag zur Änderung einer Geschäftsordnung oder anderen Ordnung zur Vorlage bei der nächsten Mitgliederversammlung.
- Neu: ≤ 14 Tage
- Diskussion: 700 Tage
- Eingefroren: 14 Tage
- Abstimmung: 7 Tage
- Mehrheit: > 6/10
- „Quorum Thema“: ≥ 1/20
- „Quorum Initiative“: ≥ 1/20
- Antrag zur Änderung einer Geschäftsordnung oder anderen Ordnung zur Vorlage bei der nächsten Mitgliederversammlung.
- sonstiger Parteitagsbeschluss zur Mitgliederversammlung
- Antrag zur Vorlage bei der nächsten Mitgliederversammlung, sofern es sich nicht um Satzungs-, Geschäftsordnungs- oder Programmänderungen handelt.
- Neu: ≤ 14 Tage
- Diskussion: 700 Tage
- Eingefroren: 14 Tage
- Abstimmung: 7 Tage
- „Quorum Thema“: ≥ 1/20
- „Quorum Initiative“: ≥ 1/20
- Antrag zur Vorlage bei der nächsten Mitgliederversammlung, sofern es sich nicht um Satzungs-, Geschäftsordnungs- oder Programmänderungen handelt.
Bundesgeschäftsordnung: §4 Abhaltung der Bundesgeneralversammlung
(2) Die BGV hat alle an sie gerichteten Anbringen zu behandeln, sofern jeder dieser Anträge (analog zur LDO) 14 Tage vor der BGV ein Unterstützerquorum von 1/20 zu diesem Zeitpunkt erreicht hat. Das Unterstützerquorum geht von der zum Thema gehörigen Grundgesamtheit in Liquid aus. Wenn sie jedoch zu einem bestimmten Zweck einberufen wurde, können alle Anträge, die nicht diesem Zweck in Zusammenhang stehen, an die nächste BGV verwiesen werden, es sei denn der Antrag hat den Zweck der Abstellung eines aktiven Rechtsverstoßes.
Begründung
Dieser Antrag lässt sich leichter in Liquid integrieren als i4524: Unterstützerquorum für BGV, weil er die bestehenden Möglichkeiten von Liquid einsetzt und keine Erweiterung bedarf. Anträge die per E-Mail an die AG BGV oder BGF kommen werden etwas schwerer zu behandeln, es muss dazu das Quorum zu diesem Zeitpunkt ausgerechnet werden. Die Antragsteller müssen bei Anträgen per Mail schon selbst für Unterstützer werben, die sich dann an die AG BGV oder BGF wenden müssen.