Die Bundesgeneralversammlung möge dieser Erweiterung der Bundessatzung in §6 zustimmen.

=Alter Text=

entfällt

=Neuer Text=

(15) Sonstige Beschlüsse und Satzungsänderungen, welche durch die Bundesgeneralversammlung beschlossen wurden, können durch Abstimmungen nach der Liquid-Democrary-Ordnung nicht geändert oder aufgehoben werden.

=Begründung=

Die Bundesgeneralversammlung ist das höchste willensbildende Organ und daher sind ihre Beschlüsse sowie Satzungsänderungen von hoher Priorität.   Sonstige Beschlüsse sind dabei oft Weichenstellungen und sollten nicht durch nachfolgende Beschlüsse durch die LDO wieder verändert werden  Satzungsänderungen legen dauerhaft starke Rahmenbedingungen für die Partei fest und sollten daher ebenfalls nur in großen Abständen erfolgen.