= Antrag =
Die Piratenpartei tritt nicht zur Europawahl 2014 an, sondern entwickelt und unterstützt stattdessen einen gemeinsamen Wahlvorschlag mit unabhängigen Sympathisierenden sowie den Parteien „Der Wandel“ und KPÖ. Dazu werden folgende Beschlüsse gefasst:

# Die BGV beauftragt die BGF, die beiliegende '''Kooperationsvereinbarung''' zu unterzeichnen und eine '''weitere Bundesgeneralversammlung''' zum Zweck der gemeinsamen Wahl der beiden SpitzenkandidatInnen und ggf. der Wahl der restlichen KandidatInnen der Piratenpartei in Abstimmung mit den Bündnispartnern abzuhalten.
# Die Piratenpartei führt die Akzeptanzwahl der KandidatInnen für die '''gemeinsame Spitzenkandidatur''' mit 60% Zustimmung auf dieser nächsten Bundesgeneralversammlung durch.
# Es wird auf der laufenden BGV anstelle einer eigenen EU-Wahl-Liste eine Liste von '''KandidatInnen der Piratenpartei''' für den gemeinsamen Wahlvorschlag (ab Platz 3) nach BWO §2b gewählt. Dabei wird die Listenlänge so gewählt, dass ein Mindestanteil von 33% sowohl an Frauen als auch an Männern gewährleistet wird. Bisherige KandidatInnen werden gefragt, ob sie für den Bündniswahlvorschlag kandidieren möchten. Die Liste wird für Spontankandidaturen geöffnet.
# Es werden auf der laufenden BGV anstelle eines eigenen '''Wahlkampagnenteams''' drei Mitglieder des Bündnis-Kampagnenteams (+NachrückerInnen) nach BWO gewählt. Bisherige KandidatInnen werden gefragt, ob sie für den Bündniswahlvorschlag kandidieren möchten. Die Liste wird für Spontankandidaturen geöffnet.
# Die Entsendeten ins Bündnis-Kampagnenteam müssen ihre Arbeit transparent sowie in '''Rücksprache mit der Basis''' und den Bundesorganen der Piratenpartei Österreichs ausüben. Jedes Mitglied ist berechtigt, die Entsendeten mit der Einbringung von Anträgen in das Bündnis-Kampagnenteam zu beauftragen.
# Das gemeinsame '''Wahlprogramm''' der Wahlallianz wird gemeinsam durch alle Allianzteilnehmer erarbeitet. Die Mitarbeit daran steht allen Mitgliedern der Piratenpartei offen. Die endgültige Fassung wird dabei durch die Basis auf der nächsten Bundesgeneralversammlung oder über Liquid bestätigt. Für die Bestätigung durch Liquid wird ein eigenes Regelwerk angelegt. Dieses ist nur bei Anträgen durch Mitglieder des Bündnis-Kampagnenteams gültig, verbindlich und enthält die folgenden Fristen:
 Neu: entfällt / Diskussion: 10 Tage /  Eingefroren: 4 Tage /  Mehrheit: > 6/10
# Die AG Technik wird für die zukünftige gemeinsame Meinungsbildung um die Installation einer '''Liquid'''-Instanz gebeten, in der alle Mitglieder der Wahlbündnispartner Stimmrecht erhalten.
# Sollten das angestrebte Bündnis (aus welchen Gründen auch immer) '''nicht zustande kommen''', so gilt eine gewählte Liste an KandidatInnen der Piratenpartei für den gemeinsamen Wahlvorschlag als eigener Wahlvorschlag der Piratenpartei und die Entsendeten in das Bündnis-Kampagnenteam als Wahlkampagnenteam der Piratenpartei.

= Kooperationsvereinbarung =
[https://wiki.piratenpartei.at/w/images/5/5b/Kooperationsvereinbarung_KPOE_Pirat_Wandel.pdf Kooperationsvereinbarung_KPOE_Pirat_Wandel.pdf]

(Eingebracht von burnoutberni, c3o, juli, Waltbon)