Die Bundesgeneralversammlung möge die Änderung der Liquid-Democracy-Ordnung in §1 beschließen
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(2) Das von der Piratenpartei Österreichs eingesetzte Werkzeug der Liquid Democracy ist Liquid. Dieses Werkzeug der Liquid Democracy versteht sich als ständige Mitgliederversammlung in Ergänzung zu kurzfristigen Mitgliederversammlungen im Rahmen von BGV oder LGV.
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(2) Das von der Piratenpartei Österreichs eingesetzte Werkzeug der Liquid Democracy ist LiquidFeedback in seinen offiziell freigegebenen Versionen. Dieses Werkzeug der Liquid Democracy versteht sich als ständige Mitgliederversammlung in Ergänzung zu kurzfristigen Mitgliederversammlungen im Rahmen von BGV oder LGV.
Begründung
Ständige Änderungen durch die Entwickler, welche die Handhabung von einer Minute auf die andere ändern und die dadurch entstehenden Unsicherheiten lassen sich mit einem verbindlichen Abstimmungstool nicht vereinbaren.