(x) Stille Mitglieder sind von der regulären Mitgliedschaft der GO §2 von folgenden Punkten ausgenommen: (3), (4), (6). Die Zahlungen bezüglich (9) werden an einen gewählten "Vertrauenspiraten" der zuständigen GF-Stelle in bar gezahlt oder auf postalischem Wege überwiesen. Jedem stillen Mitglied steht es frei in keiner Online-Datenbank der Piratenpartei Österreichs geführt zu werden. Zwecks Transparenz und Wahrung der Privatsphäre wird jeweils ein unterschriebenes, mit einer beigefügten Lichtbildausweis-Kopie, Exemplar des Antragstellers bei seinen gewählten "Vertrauenspiraten" hinterlegt. '''Begründung:''' * aus beruflichen Gründen * darf offiziell keiner Partei angehören * Whistleblowing * Wahrung der Privatsphäre für Privatpersonen '''Umsetzung:''' * persönliche schriftliche Formularabgabe bei einem gewählten "Vertrauenspiraten" des BV/LV und BGF/LGF * Barzahlung oder postalische Überweisung des Mitgliederbeitrags bei einer GF-Stelle