(x) Stille Mitglieder unterstützen die Partei mit sensblem Wissen und finanziell. Die Aufnahme erfolgt durch mindestens ein Mitglied eines Vorstands und durch mindestens ein Mitglied einer Geschäftsführung. '''Begründung:''' * aus beruflichen Gründen * darf offiziell keiner Partei angehören * Whistleblowing * Wahrung der Privatsphäre für Privatpersonen '''Umsetzung:''' * persönliche schriftliche Formularabgabe bei einem gewählten "Vertrauenspiraten" des BV/LV und BGF/LGF * Barzahlung oder postalische Überweisung des Mitgliederbeitrags bei einer GF-Stelle