(x) Stille Mitglieder unterstützen die Partei mit sensblem Wissen und finanziell. Die Aufnahme erfolgt durch mindestens ein Mitglied eines Vorstands und durch mindestens ein Mitglied einer Geschäftsführung.

'''Begründung:'''

* aus beruflichen Gründen
* darf offiziell keiner Partei angehören
* Whistleblowing
* Wahrung der Privatsphäre für Privatpersonen

'''Umsetzung:'''

* persönliche schriftliche Formularabgabe bei einem gewählten "Vertrauenspiraten" des BV/LV und BGF/LGF
* Barzahlung oder postalische Überweisung des Mitgliederbeitrags bei einer GF-Stelle