(x) Stille Mitglieder unterstützen die Partei mit sensblem Wissen und finanziell. Die Aufnahme erfolgt durch mindestens ein Mitglied eines Vorstands und durch mindestens ein Mitglied einer Geschäftsführung.

Begründung:

  • aus beruflichen Gründen
  • darf offiziell keiner Partei angehören
  • Whistleblowing
  • Wahrung der Privatsphäre für Privatpersonen

Umsetzung:

  • persönliche schriftliche Formularabgabe bei einem gewählten "Vertrauenspiraten" des BV/LV und BGF/LGF
  • Barzahlung oder postalische Überweisung des Mitgliederbeitrags bei einer GF-Stelle