(x) Stille Mitglieder unterstützen die Partei mit sensblem Wissen und finanziell. Die Aufnahme erfolgt durch mindestens ein Mitglied eines Vorstands und durch mindestens ein Mitglied einer Geschäftsführung.
Begründung:
- aus beruflichen Gründen
- darf offiziell keiner Partei angehören
- Whistleblowing
- Wahrung der Privatsphäre für Privatpersonen
Umsetzung:
- persönliche schriftliche Formularabgabe bei einem gewählten "Vertrauenspiraten" des BV/LV und BGF/LGF
- Barzahlung oder postalische Überweisung des Mitgliederbeitrags bei einer GF-Stelle