Der folgende Text möge an geeigneter Stelle (Überschrift, Sub-Überschrift) ins Programm aufgenommen werden:
Text
Drogenpolitik
Kennzeichnungspflicht von Medikamenten mit Sucht- bzw. Abhängigkeitspotenzial
Um auf die Suchtgefahr bei bestimmten Medikamenten aufmerksam zu machen, müssen die Pharmahersteller in die Pflicht genommen werden. Wie bei Zigaretten üblich, sollten vereinheitlichte Warnhinweise auf die Medikamentenverpackungen aufgedruckt werden. Aus diesen muss hervorgehen, dass es sich bei dem Medikament um eine Arznei handelt, die ein Suchtrisiko birgt. Diese Warnhinweise sollen Patienten sensibilisieren und auf die Gefahr einer Sucht hinweisen.
Der Grund: Die oft sehr versteckt in der Packungsbeilage beschriebenen Hinweise werden allzu leicht nicht wahrgenommen. Darüber hinaus könnte vom Apotheker bei der Ausgabe des Medikamentes ein Informationsblatt zum Thema „Suchtgefahren bei der Einnahme von Medikamenten“ angeboten werden. Dieses soll ein Angebot mit weiteren Informationen darstellen und Hilfe beim Auffinden von geeigneten Stellen für Hilfesuchende bieten.
Begründung
angepasst, von Original: https://wiki.piratenpartei.de/NRW-Web:Wahlprogramm_2012#Kennzeichnungspflicht_von_Medikamenten_mit_Sucht-_bzw._Abh.C3.A4ngigkeitspotenzial 2010 und 2012 mit 2/3 Mehrheit in NRW angenommen.