Kein Bedarf an weiteren sinnlosen Verbotsgesetzen, die dazu noch jede Menge Missbrauchsgefahr mitliefern.
Zur Anregung wg. "Begründung": Ich habe die Begründung bereits als Argument gegen den ursprünglichen Antrag eingebracht - kann es aber an dieser Stelle gerne nochmals wiederholen:
Haben wir nicht alle unsere eigenen Wahrheiten, die je nach dem individuellen Blickwinkel immer etwas anders sein können? Wie findet man die absolute Wahrheit und nach welchen Kriterien soll wer sie festlegen?
So ein Straftatbestand wäre eine hervorragende Möglichkeit von einer willfährigen Justiz gegen Unbequeme missbraucht zu werden. Im übrigen wäre das auch eine Steilvorlage an alle Diktaturen in der Welt, die Meinungsfreiheit mit solchen Gesetzen zu unterdrücken - wer glaubwürdig Massstäbe in Sachen Menschenrechte setzen will, darf Meinungsfreiheit selbst nicht unterdrücken oder allzu leichtfertig Instrumente entwickeln, mit der sich eine Unterdrückung der Meinungsfreiheit rechtfertigen lässt.
"Wissentlichkeit" dürfte schwer nachweisbar sein