Die Auflösung einer Landespartei soll mit einer sehr großen Mehrheit durch den EBV möglich sein. =Begründung= Ein Notfallparagraph, der dazu dient im Notfall eine Auflösung veranlassen zu können. Beispielweise eine nicht-kooperierende Landespartei für die wir aber die Rechenschaftspflicht tragen und so hohe finanzielle Sanktionen bekommen würden. Der EBV kann weit schneller reagieren als z.B. eine BGV. So ist bei einer akuten Gefahr eine rasche Handlung möglich. =Hintergrund= Ausgehend von [https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/3822.html] möchte ich in diesem Meinungsbild erfassen welche Regeln wir gemeinsam beschließen könnten.