Bundespartei und andere Landes- und Ortsparteien sollen die vermögensrechtliche Haftung für Landes- und Ortsparteien ausschließen.
Begründung
Die vermögensrechtliche Haftung ausschließen sorgt dafür dass Landes- und Ortsparteien finanziell unabhängig auftreten können, vgl. http://www.fpoe.at/fileadmin/Content/portal/PDFs/_dokumente/2011_satzungenfpoe_web.pdf und http://derstandard.at/1985692.
Diese gemeinsame Regel beizeht sich darauf, dass Landesparteien sind finanziell eigenständig sind. Landesvorstand oder Landesgeschäftsführung oder wie auch immer dieses Organ welches die Finanzen verwaltet nun heißen mag, könnte einen Vertrag abschließen der die Mittel der Landespartei übersteigt. In diesem Fall wird die Haftung der Bundespartei oder anderer Landesparteien ausgeschlossen. Infolge haftet nicht zuerst die Bundespartei sondern direkt der Landesvorstand bzw. Landesgeschäftsführung.
Die finanzielle Verantwortung liegt also dort wo auch die finanzielle Verwaltung liegt.
Hintergrund
Ausgehend von https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/3822.html möchte ich in diesem Meinungsbild erfassen welche Regeln wir gemeinsam beschließen könnten.