Antrag:
Der Beschluss der BGF vom 07.10.2013 "Mitgliedsbeitrag 2013"¹ soll dem Schiedsgericht zur Prüfung auf Nichtigkeit vorgelegt werden, weil die Vermutung besteht, dass der in der BGO verwendete Begriff "Rabatt", auf den sich der BGF-Beschluss stützt, nur einen Teilnachlass (z.B. 3%-Skontorabatt bei Sofortzahlung) umfassen kann, aber keinen Totalnachlass (100%-Nachlass).