Wenn in einem Wahlsprengel alle bis auf zwei ihren Stimmzettel veröffentlichen dann ist auch das Wahlgeheimnis der letzten beiden gebrochen. Eine Verwaltungsstrafe reicht dann nicht aus.
Wenn in einem Wahlsprengel alle bis auf zwei ihren Stimmzettel veröffentlichen dann ist auch das Wahlgeheimnis der letzten beiden gebrochen. Eine Verwaltungsstrafe reicht dann nicht aus.