Österreich soll nicht EU-Bürger aufnehmen, für deren Beschäftigung ein nachweisbarer Bedarf bzw. Mangel an inländischen Arbeitskräften besteht.
Österreich soll nicht EU-Bürger aufnehmen, für deren Beschäftigung ein nachweisbarer Bedarf bzw. Mangel an inländischen Arbeitskräften besteht.