Das Programm soll an entsprechender Stelle geändert werden:

Neu

Ein Drittel wird bei Erreichen der Volljährigkeit an die bezugsberechtigte Person in voller Höhe ausbezahlt.

Alt

Ein Drittel wird angespart und bei Erreichen der Volljährigkeit an die bezugsberechtigte Person in voller Höhe ausbezahlt.

Begründung

IMHO sind Anlagemodelle Sinnfrei. Würde man das Geld anlegen müsste entschieden werden wo und wie angelegt wird. Könnte man genausogut auszahlen und den Leuten überlassen wo sie ihr Geld anlegen wollen. Da spart man sich dadurch die zentrale Verwaltung darüber. Ausserdem wird durch ansparen das Geld aus dem Wirtschaftskreislauf genommen (im Falle der geforderten Bankentrennung).