Das Programm soll an entsprechender Stelle geändert werden:
Neu
Ein Drittel wird bei Erreichen der Volljährigkeit an die bezugsberechtigte Person in voller Höhe ausbezahlt.
Alt
Ein Drittel wird angespart und bei Erreichen der Volljährigkeit an die bezugsberechtigte Person in voller Höhe ausbezahlt.
Begründung
IMHO sind Anlagemodelle Sinnfrei. Würde man das Geld anlegen müsste entschieden werden wo und wie angelegt wird. Könnte man genausogut auszahlen und den Leuten überlassen wo sie ihr Geld anlegen wollen. Da spart man sich dadurch die zentrale Verwaltung darüber.