Der Anfang von §2 (1) Bundesfinanzordnung möge wie folgt geändert werden: =Neuer Text= §2. Verteilung der Einnahmequellen (1) '''Die Höhe des Mitgliedsbeitrages kann vom Mitglied selbst zwischen €1 und €100 pro Monat gewählt werden. Trifft ein Mitglied keine Auswahl, so beträgt er €3/Monat.''' Der Mitgliedsbeitrag kann bis zum Ende des Kalenderjahres vorausgezahlt werden. ... =Begründung= Mitglieder sollten so viel beitragen, wie sie können. Ins Admidio einbauen: [http://c3o.org/piratenpartei/spenden/ http://c3o.org/piratenpartei/spenden/] Wer keine Auswahl trifft, zahlt 3/Monat.