Der Anfang von §2 (1) Bundesfinanzordnung möge wie folgt geändert werden:

=Neuer Text=
§2. Verteilung der Einnahmequellen
(1) '''Die Höhe des Mitgliedsbeitrages kann vom Mitglied selbst zwischen €1 und €100 pro Monat gewählt werden. Trifft ein Mitglied keine Auswahl, so beträgt er €3/Monat.''' Der Mitgliedsbeitrag kann bis zum Ende des Kalenderjahres vorausgezahlt werden. ...

=Begründung=

Mitglieder sollten so viel beitragen, wie sie können.

Ins Admidio einbauen: [http://c3o.org/piratenpartei/spenden/ http://c3o.org/piratenpartei/spenden/]

Wer keine Auswahl trifft, zahlt 3/Monat.