Der Anfang von §2 (1) Bundesfinanzordnung möge wie folgt geändert werden:
Neuer Text
§2. Verteilung der Einnahmequellen (1) Die Höhe des Mitgliedsbeitrages kann vom Mitglied selbst zwischen €1 und €100 pro Monat gewählt werden. Trifft ein Mitglied keine Auswahl, so beträgt er €3/Monat. Der Mitgliedsbeitrag kann bis zum Ende des Kalenderjahres vorausgezahlt werden. ...
Begründung
Mitglieder sollten so viel beitragen, wie sie können.
Ins Admidio einbauen: http://c3o.org/piratenpartei/spenden/
Wer keine Auswahl trifft, zahlt 3/Monat.