Die Managergehälter bzw. Vorstandsgehälter börsenotierter Konzerne sollen bei Erfüllung gewisser Kriterien (Streubesitz, Kleinaktionärsanteil, ...) auf maximal 500.000 Euro begrenzt werden.
Die Managergehälter bzw. Vorstandsgehälter börsenotierter Konzerne sollen bei Erfüllung gewisser Kriterien (Streubesitz, Kleinaktionärsanteil, ...) auf maximal 500.000 Euro begrenzt werden.