(6) Änderungen an den Rechten und Pflichten der BGF sowie Änderungen der Finanzordnung werden erst mit dem Beginn eines neuen Geschäftsjahres schlagend. Diese können jedoch per Beschluss durch die BGF bereits für das aktuelle Geschäftsjahr als gültig erklärt werden. Satzung $5-4 ändern: (4) BGF, BSM und RP werden für ein Geschäftsjahr gewählt und bleiben vom ersten Tag des Geschäftsjahres bis zum Ende des Geschäftsjahres bestehen.BV und SG werden von der BGV für ein Jahr gewählt und bleiben jedenfalls bis zu einer gültigen Neuwahl bestehen.