In der Landesgeschäftsordnung soll §7(3) entfernt werden:

=Alter Text=

§7  

(3) Eine Sitzung des erweiterten Landesvorstandes ist beschlussfähig, wenn mindestens 40% seiner Mitglieder an der Sitzung teilnehmen.   

=Neuer Text=

entfällt

=Begründung=

Laut Schiedsgericht hat der erweiterte Landesvorstand derzeit keinerlei Kompetenzen und seit der Einführung des erweiterten Landesvorstandes war keinerlei Aktivität zu beobachten. Daher ist dieser Absatz obsolet.