In der Landesgeschäftsordnung soll §7(3) entfernt werden: =Alter Text= §7 (3) Eine Sitzung des erweiterten Landesvorstandes ist beschlussfähig, wenn mindestens 40% seiner Mitglieder an der Sitzung teilnehmen. =Neuer Text= entfällt =Begründung= Laut Schiedsgericht hat der erweiterte Landesvorstand derzeit keinerlei Kompetenzen und seit der Einführung des erweiterten Landesvorstandes war keinerlei Aktivität zu beobachten. Daher ist dieser Absatz obsolet.