In der Landesgeschäftsordnung soll §7(3) entfernt werden:

Alter Text

§7

(3) Eine Sitzung des erweiterten Landesvorstandes ist beschlussfähig, wenn mindestens 40% seiner Mitglieder an der Sitzung teilnehmen.

Neuer Text

entfällt

Begründung

Laut Schiedsgericht hat der erweiterte Landesvorstand derzeit keinerlei Kompetenzen und seit der Einführung des erweiterten Landesvorstandes war keinerlei Aktivität zu beobachten. Daher ist dieser Absatz obsolet.