In der Landesgeschäftsordnung soll §8 entfernt werden:

=Alter Text=

 §8  Erweiterter Landesvorstand

(1) Der erweiterte Landesvorstand kann jederzeit den Landesvorstand überstimmen.

(2) Eine Entscheidung des erweiterten Landesvorstandes kann der Landesvorstand nicht aufheben. 

=Neuer Text=

entfällt

=Begründung=

Laut Schiedsgericht hat der erweiterte Landesvorstand derzeit keinerlei Kompetenzen und seit der Einführung des erweiterten Landesvorstandes war keinerlei Aktivität zu beobachten. Daher ist dieser Paragraph obsolet.