In der Landesgeschäftsordnung soll §8 entfernt werden: =Alter Text= §8 Erweiterter Landesvorstand (1) Der erweiterte Landesvorstand kann jederzeit den Landesvorstand überstimmen. (2) Eine Entscheidung des erweiterten Landesvorstandes kann der Landesvorstand nicht aufheben. =Neuer Text= entfällt =Begründung= Laut Schiedsgericht hat der erweiterte Landesvorstand derzeit keinerlei Kompetenzen und seit der Einführung des erweiterten Landesvorstandes war keinerlei Aktivität zu beobachten. Daher ist dieser Paragraph obsolet.