Öffentlichen Körperschaften und von ihnen abgeleiteten Körperschaften soll es verboten sein, CDS-Geschäfte jeder Art einzugehen.
CDS heisst Credit Default Swap.
Man kann CDS als Kreditausfallsversicherung bezeichnen.
Angenommen, man besitzt eine Anleihe, dann kann man diese gegen die Insolvenz bzw. Zahlungsunfähigkeit des zugrundeliegenden Unternehmens oder Staates mit Hilfe eines CDS abzusichern versuchen.