Öffentlichen Körperschaften und von ihnen abgeleiteten Körperschaften soll es verboten werden, Laufzeit-Umschuldungen vorzunehmen. "Laufzeit-Umschuldung" bedeutet, dass langfristige Kredite aufgelöst und stattdessen kurzfristige Kredite aufgenommen werden, wenn die kurzfristigen Zinsen niedriger sind als die langfristigen, oder, dass kurzfristige Kredite aufgelöst und stattdessen langfristige Kredite aufgenommen werden, wenn die langfristigen Zinsen niedriger sind als die kurzfristigen. Ein möglicher Nachteil besteht in den Transaktions- und Umstiegskosten, ein möglicher Vorteil in der Zinsersparnis.