Die Satzung möge in [https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Satzung#.C2.A7_4._Mitgliedsarten.2C_Erwerb_und_Verlust_der_Mitgliedschaft § 4. Mitgliedsarten, Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft] wie folgt geändert werden: ====Antrag==== ===Alt=== (4) Gründe für eine mögliche Verweigerung der Mitgliedschaft sind ausschließlich: Zugehörigkeit zu politischen Parteien oder Gruppierungen, deren Ziele oder Grundsätze denen der Piratenpartei zuwiderlaufen; ein vorheriger Parteiausschluss; begründete Zweifel daran, dass die Person den Mitgliedschaftsantrag selbst gestellt hat. Die Mitgliedschaft kann in diesen Fällen verweigert werden; die Entscheidung muss dem Mitgliedschaftsantragsteller schriftlich begründet sowie zusätzlich anonymisiert veröffentlicht werden. ===Neu=== (4) Gründe für eine mögliche Verweigerung der Mitgliedschaft sind ausschließlich: Zugehörigkeit zu politischen Parteien oder Gruppierungen **oder nachweisliche Äußerungen oder Tätigkeiten, die den Zielen oder Grundwerten** der Piratenpartei zuwiderlaufen; ein vorheriger Parteiausschluss; begründete Zweifel daran, dass die Person den Mitgliedschaftsantrag selbst gestellt hat. Die Mitgliedschaft kann in diesen Fällen verweigert werden; die Entscheidung muss dem Mitgliedschaftsantragsteller schriftlich begründet sowie zusätzlich anonymisiert veröffentlicht werden. ====Begründung==== Unter den aktuellen Statuten könnten wir z.B. einen bekennenden gewalttätigen Rechtsradikalen nicht abweisen, wenn er nicht "Teil einer Gruppierung" ist. Wieso sollte das so sein?