Ich beantrage, die Absätze 2 der Paragraphen 2a-c der Bundeswahlordnung wie folgt zu ändern:


==Alter Text==
(2) Kandidaten, bei denen der „Ja“-Stimmen-Anteil aus der ersten Wahlrunde weniger als 50% beträgt, werden nicht zur zweiten Wahlrunde zugelassen.


==Neuer Text==
(2) Kandidaten, bei denen der „Ja“-Stimmen-Anteil aus der ersten Wahlrunde weniger als 66% beträgt, werden nicht zur zweiten Wahlrunde zugelassen.


__Begründung__: 
Wenn mehr als ein Drittel der Mitglieder einen Kandidaten explizit ablehnt (und sich nicht zumindest enthält), dann ist er/sie nicht geeignet.
Wie die letzte BGV gezeigt hat, haben wir genügend Kandidaten und müssen uns nicht mit jeder/jedem zufrieden geben. 
Organe und Listenkandidaten sind Aushängeschilder der Partei. Diese sollten zumindest von deutlich mehr als der Hälfte der Mitglieder theoretische Zustimmung oder zumindest Enthaltung bekommen. 
Dies steigert potentiell auch die Motivation der Mitglieder.