Die Satzung möge in §3 (2) wie folgt geändert werden:
Alter Text
“... Sie haben Stimmrecht in der Bundesgeneralversammlung (BGV), dem Landesparteitag (LPT) der Landesorganisation (LO), welcher sie sich ggf. zuordnen, und den entsprechenden Wahlversammlungen und Generalversammlungen untergelagerter Ebenen. ...“
Neuer Text
“... Sie haben Stimmrecht bei allen Wahlversammlungen und Generalversammlungen. ...“
Außerdem möge aus der Satzung §3 (6) gestrichen werden:
Alter Text
“Bei Wechsel der LO, Wahlkörper etc. wird das aktive Wahlrecht auf dieser und untergeordneten Ebenen für 3 Monate ausgesetzt. Das passive Wahlrecht kann voll ausgeübt werden.“
Begründung
Ohne LDO, da es die Befürchtung gibt mit Delegationen die "wo anders gesammelt" werden dann in einem Ort etwas bestimmt werden kann.
Daher würde ich vorerst diese überregionale Mitbestimmung per LDO ausnehmen.