Die Landesgeschäftsordnung soll in §5(5) wie folgt geändert werden:

++**Alter Text**++

(5)	Die Rechnungsprüfung erfolgt entweder durch zumindest einen auf einem LPT gewählten Rechnungsprüfer oder wird durch die Rechnungsprüfung der Bundesorganisation durchgeführt. Ihre Mitglieder dürfen keinem anderen Organ der LO angehören.

++**Neuer Text**++

(5)	Der Landesschatzmeister und sein Stellvertreter sind dem Bundesschatzmeister gegenüber für die ordentliche Buchführung verantwortlich.

++**Begründung**++

Da die Landesorganisation keine Rechtspersönlichkeit ist, obliegt die komplette Verantwortung dem Bundesschatzmeister.