Die Landesgeschäftsordnung soll in §6(3) wie folgt geändert werden:

++**Alter Text**++

(3)	Antragsmindestfristen für einen LPT sind:
i.	Anträge: 2 Wochen
ii.	Antragsfrist Gegen-/Zusatzanträge und Kandidaturen: 1 Woche

++**Neuer Text**++

(3)	Antragsfristen für einen Landesparteitag sind für
i.	Anträge: 2 Wochen
ii.	Gegen- und Zusatzanträge sowie Kandidaturen: 1 Woche

++**Begründung**++

Die bisherige Formulierung war redundant und nicht ganz korrekt.