Die Landesgeschäftsordnung soll in §6(3) wie folgt geändert werden: ++**Alter Text**++ (3) Antragsmindestfristen für einen LPT sind: i. Anträge: 2 Wochen ii. Antragsfrist Gegen-/Zusatzanträge und Kandidaturen: 1 Woche ++**Neuer Text**++ (3) Antragsfristen für einen Landesparteitag sind für i. Anträge: 2 Wochen ii. Gegen- und Zusatzanträge sowie Kandidaturen: 1 Woche ++**Begründung**++ Die bisherige Formulierung war redundant und nicht ganz korrekt.